AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kulturwerke Deutschland Sprachreisen GmbH für einen Gastschulaufenthalt

Liebe Teilnehmer, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

wir bitten Euch, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastschulaufenthaltsprogramm aufmerksam durchzulesen. Diese werden mit Vertragsunterzeichnung Inhalt des Gastschulaufenthaltsvertrages mit der Kulturwerke Deutschland Sprachreisen GmbH (nachstehend: Kulturwerke Deutschland).

 
1 Zustandekommen des Vertrages

1. Der Teilnehmer bzw. bei beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter (nachstehend: »Der Teilnehmer«) erhält von Kulturwerke Deutschland ein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Übermittlung des vom Teilnehmer unterzeichneten Angebots an Kulturwerke Deutschland zustande. Sofern nur ein Elternteil das Angebot unterzeichnet, wird davon ausgegangen, dass der andere Elternteil mit der abgegebenen Erklärung einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, handelt der unterzeichnende Elternteil als Vertreter ohne Vertretungsmacht.  Kommt der Vertrag nicht durch Genehmigung des anderen Elternteils zustande, macht sich der unterzeichnende Elternteil schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht der Höhe der Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5 Nr. 2 der AGB.

2. Für die Übermittlung der Vertragsannahme genügt die Übermittlung in Form eines Fotos/Scans als E-Mail-Anhang oder Nachricht in unserer individuellen WhatsApp-Support-Gruppe. Eine qualifizierte digitale Unterschrift wird ebenfalls akzeptiert. 

 
 
 
2 Leistungen und Programmdauer

1. Kulturwerke Deutschland ermöglicht dem Teilnehmer, eine Schule im Ausland zu besuchen. Für die Organisation des Gastschulaufenthaltes zahlt der Teilnehmer eine Programmgebühr. Die enthaltenen Leistungen und Gebühren sind dem Angebot zu entnehmen. Die im Angebot vorgesehene Programmdauer ist geschätzt und unverbindlich. Die konkrete Programmdauer richtet sich nach dem Schulstart und dem Schulalltag im jeweiligen Gastland. Das Gastschulaufenthaltsprogramm endet spätestens eine Woche nach Schulschluss der besuchten Schule im Gastland. Nach erfolgreicher Schulzusage, Platzierung in der Gastfamilie / im Internat und Koordination des Transfers wird Kulturwerke Deutschland die genauen Programmdaten inklusive An- und Abreisetag mitteilen. 

2. Kulturwerke Deutschland bietet für Teilnehmer, die innerhalb eines passenden Programms ausreisen, ein Soft Landing Camp im Gastland unentgeltlich als Sonderleistung an. Ob die Möglichkeit ein solches zu besuchen besteht, ergibt sich aus dem Angebot. Sofern ein Teilnehmer hieran nicht teilnehmen kann (Grund der Verhinderung irrelevant), wird diesem das vollständige Vorbereitungsmaterial im Heimatland zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Zusatz-Sonderleistung, die keine wesentliche Vertragsgrundlage ist und die bei Nichtinanspruchnahme weder zu einer Stornierung des Programms berechtigt, noch zu einem Erstattungsanspruch führt.

3. Angebotene Wahlmöglichkeiten sind Zusatzleistungen, für die ein entsprechender Aufpreis fällig werden kann. Kulturwerke Deutschland kann nicht garantieren, dass eine Platzierung mit der Wahlmöglichkeit (z.B. Wunschstaatenwahl) umgesetzt werden kann. Sollte eine Platzierung im Rahmen der Wahlmöglichkeit nicht durchführbar sein, wird der entsprechende Aufpreis zurückerstattet. 

4. Sofern die Schule oder eine Partnerorganisation die Platzierung des Teilnehmers aus Gründen, die Kulturwerke Deutschland nicht zu vertreten hat, ablehnt, schuldet Kulturwerke Deutschland die Platzierung nicht. In einem solchen Fall bekommt der Teilnehmer die Programmgebühren erstattet. Alternativ bemüht sich Kulturwerke Deutschland, ein vergleichbares Programm zu organisieren.  

5. Eine Verlängerung des Gastschulaufenthaltsprogramms kann nur über Kulturwerke Deutschland erfolgen und ist so frühzeitig wie möglich anzufragen. 

 
 
3 Zahlung der Programmgebühren

1. Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer die Rechnung über die Programmgebühren. Die in den Programmgebühren inbegriffenen Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsangebot. Die Programmgebühr ist bei einem Programmpreis von über 2.000 € in bis zu drei Raten zahlbar. Der Teilnehmer teilt Kulturwerke Deutschland die Wunschzahlungstermine und Ratenhöhen in dem Onboarding-Fragebogen von Kulturwerke Deutschland mit. 

Der Zahlungsplan kann wie folgt gestaltet werden:
Anzahlung: 10–40 % (Höhe entscheidet der Teilnehmer) der Programmgebühren, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Zweite Rate: 40 % der Programmgebühren, fällig 6 Monate vor dem Anreisedatum. Restbetrag: Fällig 16 Wochen vor dem Programmstart.

2. Die Fälligkeitstermine der Raten richten sich nach dem vorläufigen Programmstart, der bereits im Angebot individuell mitgeteilt wurde. 

3. Kulturwerke Deutschland sichert alle Kundengelder über den Deutschen Reisesicherungsfonds ab. Eine Bescheinigung hierüber erhält der Teilnehmer in Form des Sicherungsscheins: www.kulturwerke-deutschland.de/sicherungsschein 

4. Ohne fristgerechte Zahlung entsprechend des festgelegten Zahlungsplans, der Vertragsbestandteil ist, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen und Kulturwerke Deutschland ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Hierdurch entstehen für den Teilnehmer Kosten in Höhe der Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5 Nr. 2 der AGB.

 
4 Zusatzkosten

1. Nur die explizit im Vertragsangebot aufgeführten Inklusiv-Leistungen sind in den Programmgebühren enthalten. Alle weiteren anfallenden Kosten sind Zusatzkosten, die nicht inklusive sind und vom Teilnehmer zusätzlich getragen werden müssen. Hierbei handelt es sich exemplarisch um: Schulweg, Bücher, Visum, Taschengeld, sämtliche An- und Abreisekosten, zusätzliche Ausflüge vor Ort, SIM-Karte / Telefonkosten, Versicherungsgebühren, Schuluniform, Schulbücher, Schulausflüge, Kosten für Sportvereine oder Events … (Aufstellung nicht abschließend). Um die vor Ort anfallenden Zusatzkosten abzudecken, empfehlen wir ein Taschengeld von mindestens 300 € pro Monat einzuplanen. 

2. Wir weisen darauf hin, dass Zusatzkosten auch noch im Nachhinein entstehen können. Exemplarisch sei aufgeführt, dass vor allem durch besondere Ernährungsrichtungen wie zum Beispiel vegane Ernährung sowie krankheitsbedingt erforderliche Handlungen (z.B. bei Allergien, ADHS, Diabetes.) Zusatzkosten entstehen können, die der Teilnehmer zu tragen hat. 

5 Rücktritt durch den Teilnehmer vor Beginn des Gastschulaufenthalts

1. Tritt der Teilnehmer vor Beginn des Gastschulaufenthalts von diesem zurück oder tritt er den Gastschulaufenthalt nicht an, wird der Vertragspreis zurückerstattet. Kulturwerke Deutschland verlangt jedoch eine angemessene Entschädigung entsprechend der nachfolgenden Abschnitte. 

2. Kulturwerke Deutschland hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem vertraglich vereinbarten Programmbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- Nach Vertragsschluss bis zum  365. Tag vor Reiseantritt: 10 % der Programmgebühren
- Vom 364. Tag bis zum  90. Tag vor Reiseantritt: 25 % der Programmgebühren 
- Vom 89. Tag bis zum  30. Tag vor Reiseantritt: 30 % der Programmgebühren
- Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag sowie nach Gastfamilien Zusage / Annahme am Internat: 35 % der Programmgebühren
- Bei Nichtantritt des Aufenthalts ohne wirksame Rücktrittserklärung 90 % des Programmpreises.
Steht programmbedingt noch kein konkreter Anreisetermin fest, so gilt der vorläufige Programmstart als Reiseantrittsdatum. Bei bereits erfolgter Zahlung wird der gezahlte Betrag abzüglich der Entschädigungspauschale erstattet.

3. Der Rücktritt ist nur dann wirksam erfolgt, wenn dieser gegenüber Kulturwerke Deutschland und falls erforderlich zusätzlich gegenüber der Gastschule/Partnerorganisation erklärt wurde. Der Rücktritt kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen erfolgen.

4. Die Geltendmachung einer höheren Entschädigung durch Kulturwerke Deutschland bleibt genauso vorbehalten, wie die Möglichkeit des Teilnehmers einen geringeren Schaden nachzuweisen. 

5. Alternativ zur Bezahlung der Entschädigungspauschale räumt Kulturwerke Deutschland dem Teilnehmer die Möglichkeit ein, den Gegenwert der Entschädigungskosten  in einen unbegrenzt gültigen Gutschein für ein anderes Gastschulprogramm  umzuwandeln. Der Gutschein ist auch auf Freunde und Familienmitglieder übertragbar. Voraussetzung ist, dass es sich bei diesen um Neukunden handelt. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er weiterverkauft wird oder dies versucht wird. Der Einsatz des Gutscheins ist nur möglich, wenn Neukunden dies vor Vertragsabschluss mitteilen. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags.

 
6 Programmregeln und Mitwirkungspflicht

1. Kulturwerke Deutschland übermittelt dem Teilnehmer nach erfolgter Platzierung die Programmregeln. Diese enthalten Regeln der Gastfamilien, des Gastlandes, der Partnerorganisation, sowie der Gastschulen. Sie sind vom Teilnehmer durch Unterzeichnung zu akzeptieren und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während des Programms die Programmregeln einzuhalten und sich an alle Gesetze des Gastlandes zu halten.

3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Angaben wahrheitsgetreu, vollständig und fristgerecht an Kulturwerke Deutschland zu übermitteln. Die für die Reise erforderlichen Dokumente (insb. Reisepass, Impfpass, Visum, Flugplan) sind Kulturwerke Deutschland vorzulegen.

4. Falsche oder versäumte Informationen über den Gesundheitszustand des Teilnehmers können die Aufnahme in das Programm oder die Fortsetzung des Programms gefährden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Kulturwerke Deutschland unverzüglich über eine Veränderung seines physischen und psychischen Gesundheitszustandes zu informieren. 

7 Kündigung

1. Kulturwerke Deutschland hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
a) der Teilnehmer gegen die Programmregeln sowie geltende Gesetze verstößt
b) der Teilnehmer schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über vertragswesentliche Umstände gemacht hat oder Kulturwerke Deutschland nicht über eine Änderung dieser Umstände informiert
c) die Eignung des Teilnehmers zur Teilnahme am Programm hinsichtlich seiner körperlichen und psychischen Verfassung objektiv nicht mehr gegeben ist
d) der Teilnehmer seiner Mitwirkungspflicht nach Ziffer 6 nicht nachkommt.

2. Im Fall einer Kündigung durch Kulturwerke Deutschland behält Kulturwerke Deutschland den Anspruch auf den Programmpreis. 

3. Im Fall einer Kündigung hat der Teilnehmer das Programm, die Schule und die Gastfamilie zu verlassen. Hierdurch entstehende Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen. 

8 Haftungsbeschränkung

1. Kulturwerke Deutschland beschränkt die Haftung für nicht schuldhaft herbeigeführte Körperschäden auf den dreifachen Programmpreis.

2. Kulturwerke Deutschland übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für den Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum des Teilnehmers während des Programms. 

9 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt oder die für den Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, werden zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt.  Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen, welche Sie auf unserer Webseite abrufen können: https://www.kulturwerke-deutschland.de/datenschutz  

10 Schlussbestimmungen

Auf dieses Vertragsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Gastschulaufenthaltsvertrages bedürfen der Schriftform. 

Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.  Eine  unwirksame  Bestimmung  ist  in  diesem  Fall  durch  eine  gesetzlich zulässige  Regelung  zu  ersetzen,  die  dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung und den Besonderheiten des Vertrages über die Gastschulaufenthaltsprogramme am nächsten kommt. 

Gastschulaufenthaltsanbieter ist:
Kulturwerke Deutschland Sprachreisen GmbH
Schiessstr. 61
40549 Düsseldorf 
Geschäftsführer: Matthias K. Dumbeck & Joachim A. Hütte

 
Düsseldorf, Stand Dezember 2024